| Alle Kosten in übersicht |
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Das St. Katharinen-Hospiz ist nach § 39a SGBV als stationäres Hospiz anerkannt. Durch die gesetzliche Neuregelung der Finanzierung der stationären Hospizversorgung werden die Versicherten in stationären Hospizen von der Übernahme eines Eigenanteils befreit, wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Bei Privatkassen hängt die Kostenübernahme von den jeweiligen speziellen Vertragsbedingungen ab. 90% der Hospizkosten werden durch die Kranken- und Pflegekassen gedeckt. Diese Regelung setzt grundsätzlich eine Einstufung in eine Pflegestufe voraus. Nach den Rahmenbedingungen des Landes NRW muss jede Hospizeinrichtung 10% ihrer Kosten selbst aufbringen. Für Ihre individuellen Fragen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. |
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